Wann erfolgt eine Telefonische Avisierung durch den Zusteller?

Eine telefonische Avisierung durch den Zusteller erfolgt nur bei Versand der Ware per Spedition. Grund hier ist die Anlieferung auf Palette. Da diese recht sperrig und groß ist und die Lieferung meist direkt an Sportplätzen erfolgt, an denen nicht immer jemand vor Ort ist, muss die Anlieferung vorab avisiert werden. So ist gewährleistet, dass die Palette unter Aufsicht zugestellt werden kann.
Auch ist es möglich, der Spedition bei der Avisierung mitzuteilen, dass die Palette einfach abgestellt werden soll, ohne dass eine Person vor Ort sein muss. Dies hat aber den Nachteil, dass wir bei Transportschäden, die äußerlich sichtbar sind, keine Reklamation beim Hersteller / Lieferanten einleiten können. Denn Schäden, die durch den Transport entstanden sind, müssen zwingend beim Zusteller angezeigt werden. Wichtig in diesem Fall ist immer, dass unter der angegebenen Telefonnummer tagsüber immer jemand erreichbar sein muss. Sollte die Spedition den Empfänger mehrfach nicht erreichen, so wird die Ware einige Tage kostenpflichtig eingelagert und nach einigen Tagen wieder an den Versender zurückgeschickt. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden dann dem Empfänger in Rechnung gestellt.
Eine telefonische Avisierung durch den Paketdienst ist leider nicht möglich (siehe hierzu die Frage: Ist eine telefonische Avisierung durch den Paketdienst möglich?).

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