Was ist zu beachten, wenn die Ware beschädigt ankam?

Wenn Sie ein Paket oder auch eine Palette erhalten, die optisch Schäden aufweist (auch wenn der Eindruck besteht, dass nur die Verpackung beschädigt ist) so zeigen Sie dies unbedingt beim Zusteller an. Lassen Sie sich den Schaden unbedingt quittieren als Nachweis. Denn wenn sich herausstellt, dass nicht nur die Verpackung beschädigt ist, sondern auch der Inhalt, so können wir den Schaden beim Zulieferer gelten machen. Sollten Sie den Schaden nicht gemeldet haben, so haben wir keine Möglichkeit, eine Reklamation einzuleiten.
Dies gilt natürlich nicht, wenn die Umverpackung ganz aber der Inhalt beschädigt ist.

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